Interessenvertretung

Intensives politisches Jahr für die ambulante Pflege

Patrick Imhof
Leiter Politik

Mit der parlamentarischen Zustimmung zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) wurde ein Meilenstein für die Gesundheitsbranche erreicht. Die Etappen in der Umsetzung der Pflegeinitiative indes bleiben vorerst unwegsam. Beide Themen werden Spitex Schweiz noch einige Zeit beschäftigen.

Die Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) ist seit 2009 ein Thema, der parlamentarische Vorstoss stammt aus diesem Jahr. Nach 14 Jahren Beratung hat das Parlament diesem Umbau der Finanzierung zugestimmt. Aufgrund der gewollten Leistungszunahme im ambulanten Sektor wurde die obligatorische Krankenversicherung (OKP) in den vergangenen Jahren immer mehr belastet. Die OKP finanziert die ambulanten Leistungen zu 100 Prozent, während die Kantone im stationären Bereich mindestens 55 Prozent mitbezahlen. Die unterschiedlichen Finanzierungssysteme führten in der Vergangenheit zu Fehlanreizen.

Meilenstein ist erreicht – weitere müssen folgen
Damit auch die Pflege im System mitgedacht wird und nicht auf ein sonderfinanziertes Nebengeleise abgeschoben wird, setzten sich die Leistungserbringerverbände der Pflege gemeinsam für den Einbezug der Pflege in EFAS ein. Dies auch mit dem Ziel, durch eine einheitliche Finanzierung mehr Einfluss nehmen zu können und die integrierte Versorgung voranzutreiben. Die Integration der Pflege ist gelungen, wenn es auch einiger Verhandlungen zwischen den beiden Räten bedurfte, damit schlussendlich ein mehrheitsfähiger Kompromiss entstand. Das Thema bleibt 2024 – und wohl auch in den Folgejahren – aktuell. Die Gewerkschaft VPOD hat gegen EFAS das Referendum ergriffen. Sie hat bis April 2024 Zeit die notwendigen Unterschriften zu sammeln. Wird EFAS in einer allfälligen Volksabstimmung bestätigt, geht es an die Umsetzung. 

spitex

Die Umsetzung der Pflegeinitiative ist herausfordernd
Nachdem Bundesrat und Parlament 2022 rasch den ehemaligen, indirekten Gegenvorschlag als erste Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative gesetzlich verankert hatten, ging es 2023 um das Ausführungsrecht zu den Gesetzesänderungen der 1. Etappe. Spitex Schweiz anerkannte dabei die Bestrebungen im Bereich der Ausbildungsoffensive, kritisierte jedoch die teilweise komplizierten Umsetzungsprozesse. Im Bereich der eigenständigen Leistungserbringung erhielt der Vorschlag das Prädikat «nicht zielführend». Dies einerseits durch die vorgesehene Bedingung, Spitex-Leistungen (auch Grundpflege) nur eigenständig abrechnen zu dürfen, wenn diese durch Tertiärpersonal erbracht würden. Dies ist in der Spitex mit ausdifferenzierten Berufsprofilen nicht umsetzbar und ökonomisch nicht sinnvoll. Andererseits verlangten die Verordnungsentwürfe zahlreiche Restriktionen bei der Umsetzung der eigenständigen Leistungserbringung, die einen schalen Beigeschmack von Misstrauen beinhalteten. Spitex Schweiz empfahl dem Bundesrat, die Vorschläge dringend zu überarbeiten. Dies im Sinne der Initiative und einer sinnvollen Umsetzung. Die Entscheide dazu sind im ersten Halbjahr 2024 zu erwarten. 

Verwaltungsintern liefen parallel dazu die Vorbereitungsarbeiten der Etappe 2. In dieser geht es um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Finanzierung der Pflege. Spitex Schweiz ist mit zahlreichen anderen Akteuren in der Begleitgruppe vertreten und versuchte, hier bereits möglichst viele Inputs für eine zielführende Umsetzung einzubringen. In einem Punkt waren sich die meisten Beteiligten einig: Auch wenn nicht alle Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusätzliche finanzielle Mittel erfordern, braucht es zwingend zusätzliche Mittel für die Pflege. In diesem Sinn ist auch die gemeinsame Erklärung der Sozialpartner und der GDK vom Juni 2023 zu verstehen. In dieser wurde die Wichtigkeit finanzrelevanter Massnahmen betont. Diese müssen sich auf die Ausgestaltung der Tarife und die Pflegefinanzierung auswirken. 

Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers
Die Vernehmlassung über das elektronische Patientendossier EPD sieht vor, dieses für alle Leistungserbringer verbindlich zu machen. Spitex Schweiz begrüsst dies. Nur auf diese Weise lässt sich das EPD als umfassendes Instrument aller relevanten Gesundheitsinformationen nutzen. Eine entsprechende Nutzerfreundlichkeit und die Sicherung der Finanzierung der nötigen Aufwände müssen berücksichtigt werden.

Es ist wichtig, dass sich die Spitex-Organisationen mit der Einführung des EPD beschäftigen und – falls noch nicht geschehen – sich einer (Stamm-)Gemeinschaft in ihrer Versorgungsregion anschliessen. Relevant ist auch, dass die Spitex-Organisationen ihre Spitex-Software-Anbieter überzeugen, dass sich diese mit der EPD-Integration befassen.

Weitere Aktivitäten

  • Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über den Zivilschutz
  • Stellungnahme zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier
  • Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (Betreuungsleistungen)
  • Stellungnahme zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Umsetzung 1. Etappe der Pflegeinitiative)
  • Positionspapier der Allianz Palliative Care
  • Position zu Hospital at Home
  • Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner und der GDK über die Situation und Massnahmen in der Pflege